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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGS
BEDINGUNGEN

1. TICKETS

Mit dem Erwerb eines Tickets kommt ein Beförderungsvertrag mit dem Luftbeförderungsunternehmen SkyMiro - Ballonfahrt zustande. Der Fahrgast erhält damit den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem unserer Heißluftballone. Das Ticket ist nur nach vollständiger Bezahlung gültig. Bringen Sie ihr Ticket sowie den Einzahlungsbeleg zum Start mit. Es werden nur Passagiere befördert, welche beim Start ein gültiges Ticket und einen verifizierten Einzahlungsbeleg vorweisen können. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Beförderungsbedingungen (AGBB), welche Sie auf unserer Homepage www.skymiro.com nachlesen können. Das Befördern von Kindern ist, ab einem Alter von 6 Jahren in Begleitung einer Erziehungsberechtigten Person, erlaubt.

2. TERMINVEREINBARUNG

Voraussetzung für eine Ballonfahrt, ist eine rechtzeitige Terminvereinbarung, wobei Sie uns Ihren Wunschtermin nennen können. Der Termin gilt erst nach der Entrichtung des Fahrtpreises als fixiert. Kann die Fahrt aus witterungstechnischen Gründen am vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden wird, nach Absprache mit dem Kunden, ein Ersatztermin vereinbart. Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Fahrttermin verhindert sein, so hat er dies spätestens 3 Kalendertage vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen, nicht rechtzeitiger Absage oder zu spät kommen des Passagiers verfällt das Ticket ersatzlos.

3. GÜLTIGKEIT TICKETS

Die Dauer der Gültigkeit des Tickets beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Das Ticket ist übertragbar, sofern die Voraussetzungen gemäß Beförderungsbedingungen erfüllt sind. Das Ticket kann nicht in bar abgelöst werden.

4. STORNOBEDINGUNGEN

Der Beförderungsvertrag kann in den ersten 14 Kalendertagen durch den Fahrgast/Kunden wiederrufen werden. Bei Rückgabe des Tickets bzw. Stornierung des Beförderungsvertrages durch den Fahrgast/Kunden werden für den Verwaltungsaufwand pauschal 35,00 € verrechnet. Die Ballonfahrt wird nur dann durchgeführt, wenn die Wetterbedingungen einen gefahrlosen Start, Fahrt und Landung zulassen. Die Entscheidung darüber trifft nur der verantwortliche Pilot des Luftfahrzeuges. Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen sind ausgeschlossen.

5. BANKVERBINDUNG UND ZAHLUNGSFRISTEN

Die Bezahlung für ausgegebene Tickets hat bis spätestens 10 Kalendertage ab Ausgabedatum zu erfolgen. Das Ticket ist nur nach vollständiger Bezahlung gültig.

KONTOINHABER: Miroslaw Pszczolka 

IBAN: DE25 5001 0517 5565 2344 83

BIC: INGDDEFFXXX

KREDITINSTITUT: ING DiBa

6. GESUNDHEITLICHE VORAUSSETZUNGEN

Das Luftfahrtunternehmen SkyMiro - Ballonfahrt ist spätestens bei der Reservierung der Tickets bzw. beim Vertragsabschluss über gesundheitliche Einschränkungen oder Vorkommnisse zu informieren. Mit Antritt der Fahrt bestätigt der Passagier, dass er keine wie immer gearteten Krankheiten wie Herz-Kreislaufprobleme oder Einschränkungen durch vorangegangene Operationen oder Verletzungen hat, welche seine Gesundheit während Start, Fahrt und Landung gefährden. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose u. a. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir dringend ab.

7. STARTBEDINGUNGEN

Zur Vereinbarung eines Starttermins setzt sich der Passagier nach Erhalt des Tickets mit dem Unternehmen in Verbindung. Der Startplatz wird am Starttag vom Piloten ausgewählt. Am Starttag muss der Passagier zwei bis drei Stunden vor der vereinbarten Startzeit telefonisch erreichbar sein, bzw. sich mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung setzen, damit der Start zu- oder ggf. aus Witterungsgründen abgesagt werden kann. Kann die Fahrt aus witterungstechnischen Gründen am vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden, wird nach Absprache mit dem Kunden, ein Ersatztermin vereinbart. Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen sind ausgeschlossen.

8. FAHRTDAUER

Mit einem gebuchten Ticket erhält der Kunde/Fahrgast einen Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon der SkyMiro-Ballonfahrt, mit einer Fahrdauer von ca. 60 Minuten. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 30 Minuten als vertragsmäßig durchgeführt. Den Anweisungen des Piloten ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Missachtung ist der Pilot berechtigt, die nächste Landemöglichkeit zu nutzen, wobei die Fahrt als konsumiert gilt.

9. VERHALTENSREGELN

Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt sowie bei den Landungen sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen.

Insbesondere gelten bei jeder Fahrt die folgenden Verhaltensregeln:

• Halten Sie in der Aufbauphase einen sicheren Abstand zum laufenden Ventilator ein!

• Steigen Sie erst in den Ballonkorb, wenn der Pilot Sie dazu auffordert!

• Nehmen Sie keine spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord!

• Werfen Sie keine Gegenstände aus dem Korb!

• Berühren Sie keine Schläuche oder Seile!

• Greifen Sie nicht in den Brennerbereich!

• Halten Sie sich im Korb an den vorbereiteten innenliegenden Haltschlaufen fest, nicht außen!

• Steigen Sie erst aus dem Ballonkorb, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt!

• Rauchen sie nicht im Korb oder in dessen Nähe! 

10. VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG

Der Pilot ist berechtigt die Beförderung zu verweigern, wenn

•    der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum besteht

•    der Passagier geistig nicht zurechnungsfähig scheint

•    die Kleidung nicht entsprechend ist

•    den Anweisungen des Piloten oder seines Hilfspersonals nicht folgegeleistet wird

•    ein Ticket sichtlich unrechtmäßig erworben wurde

•    beim Start ein gültiges Ticket samt verifiziertem Einzahlungsbeleg nicht vorgewiesen werden kann.

Eine Erstattung des Fahrpreises sowie Schadensansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.

11. BEKLEIDUNG

Der Fahrgast ist richtig bekleidet, wenn er sportliche / robuste Sachen trägt. Wanderbekleidung in mehreren Schichten wird empfohlen. Dazu gehören vor allen Dingen wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk (keine Absätze!). Von teurer und schmutzempfindlicher Kleidung wird abgeraten.

12. HAFTUNG VERSICHERUNG SCHADENSERSATZ

Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die im Luftfahrtunternehmen eingesetzten Heißluftballone sind im Rahmen der einheitlichen Deckungssummen (CSL) in Höhe von 3 Mio. € versichert, folgende Mindestdeckungssummen finden Anwendung, Halterhaftpflicht für Personen- und Sachschäden 500.000 SZR/SDR, Passagierhaftpflicht Personenschäden SZR/SDR 250.000 SZR/SDR je Schadensereignis. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz §§ 44, 45 und den folgenden Bestimmungen. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers gem. § 44 Luftverkehrsgesetz tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Mitarbeiter alle erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um den Schaden zu vermeiden oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten. Eine weitergehende Haftung des Luftfahrtunternehmens als vorstehend wird ausgeschlossen, sofern hier nicht Schäden an Körper, Leib und Leben der Kunden/Fahrgäste betroffen sind und dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Kleidung, Schmuck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt § 254 BGB.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Beförderungsbedingungen (AGBB), welche Sie auf unserer Homepage www.skymiro.com nachlesen können.

13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag bzw. dem Erwerb eines Tickets entstehenden Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten ist Rotenburg (Wümme), soweit es sich bei dem Fahrgast nicht um einen Verbraucher handelt.

14. DATENSCHUTZVERTRAG

Mit dem Erwerb eines Tickets stimmt der Kunde/Fahrgast den nachfolgenden Datenschutzbedingungen zu. Die persönlichen Daten der Kunden und Fluggäste werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutzgrundverordnung DSGVO etc.) ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Ballonfahrt gespeichert und verwandt.

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